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Zweirad Kämpchen
Leasing | 2024

Fahrräder und E-Bikes als Diensträder – steuerlich gefördert

Beim Fahrrad- und E-Bike Leasing haben Arbeitnehmer die Möglichkeit kostengünstig ein Dienstfahrrad über den Arbeitgeber zu beziehen, welches jederzeit auch privat genutzt werden darf. Wie auch beim KFZ Leasing hat der Arbeitnehmer einen großen steuerlichen Vorteil, der sich aus der allgemeinen Dienstwagen-Regelung ergibt. Vertraglich gesehen ist der Arbeitgeber beim Bikeleasing immer der Leasingnehmer und überlässt seinem Mitarbeiter das Rad zur Nutzung. "Bezahlt" wird das Dienstrad vom Arbeitnehmer durch die sogenannte Gehaltsumwandlung, d.h. ein Teil des Gehaltsanspruchs wird in einen Sachbezug umgewandelt.


Wir kooperieren mit einer großen Anzahl der bekanntesten Leasing Anbieter und können somit vielfältige Angebote unterbreiten. Sprechen Sie uns einfach an.

Einige unserer Leasingpartner

Leasing

Mit dem Dienstrad auf Überholspur

Beim Bikeleasing least Du über einen unserer Anbieter ein Fahrrad oder E-Bike. Dabei wird ein Teil Deines Bruttogehalts in Höhe der Leasingrate vom Arbeitgeber einbehalten. Somit entsteht eine Gehaltsumwandlung. Durch den steuerlichen Vorteil – 0,25 % des Verkaufspreises des Rades musst Du versteuern – sparst Du Dir eine Menge Geld. Dafür muss Dein Arbeitgeber bei dem Anbieter registriert sein. Am Ende der Laufzeit kannst Du das Rad zu einem bei Vertragsbeginn festgelegten Restwert ablösen oder einfach ganz bequem und kostenfrei zurückgeben.

Ist Ihr Arbeitgeber auch schon dabei?

Bereits tausende Unternehmen in Deutschland machen inzwischen mit, denn Fahrräder (E-Bike, Rennräder, MTB, etc.) sind steuerlich dem Dienstwagen gleichgestellt und können ohne Beschränkung privat genutzt werden. Die Förderung einer solchen Pendler-Alternative macht Verkehrs- wie Umweltpolitisch durchaus Sinn, genauso wie mit Blick auf die Gesundheit der Nutzer. Der Arbeitgeber fördert und motiviert seine Mitarbeiter, der Mitarbeiter hat steuerliche Vorteile und die Wirtschaft hat auch einen Nutzen.

 

Arbeitgeber Vorteil

- Motivation der Mitarbeiter ohne Mehrkosten
- Leasingrate ist Betriebsausgabe
- Imageplus
- betriebliche Gesundheitsvorsorge
- Reduzierung der Parkfläche
- Einfache und schnelle Abwicklung
- Lohnnebenkosten sparen
 

Arbeitnehmer Vorteil

- 1%-Regelung wie bei Dienstwagen
- Bequeme Bezahlung über monatl. Gehalt
- Hochwertige Räder zu erschwinglichen Raten
- erheblicher Steuervorteil
- Privatnutzung
- Reduzierung der Fahrtkosten
- aktiver Beitrag zum Umweltschutz
- Keine Staus und Parkplatzsuche
- Versicherung inklusive

JobRad Kalkulator

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